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   AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09   

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AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09 (https://dejure.org/2009,70713)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2009 - 62 C 5164/09 (https://dejure.org/2009,70713)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2009 - 62 C 5164/09 (https://dejure.org/2009,70713)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung von Eigentümerbeschlüssen; Umbau eines Fensters in eine Terrassentür als bauliche Veränderung i.S.d. § 22 Abs. 1 WEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    Die Beschlüsse sind wegen der Wirkung gegenüber Sondernachfolgern die im Grundbuch eingetragene Erklärungen aus sich heraus - objektiv und normativ - auszulegen (vgl. Kümmel in Niedenführ, a.a.O., § 23 WEG, Rn 47 ff. mit Hinweis auf BGH V ZB 11/98, NJW 1998, 3713 [BGH 10.09.1998 - V ZB 11/98] ).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    Dabei war zu berücksichtigen, dass als Nachteil, der das Zustimmungserfordernis auslöst, jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung zu verstehen ist und hierbei nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus verfassungsrechtlichen Gründen - Art. 14 Abs. 1 GG - die Schwelle niedrig anzusetzen ist (vgl. Bundesverfassungsgericht ZMR 2005, 634 [BVerfG 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04] ).
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 86/02

    Umgestaltung der Grundstücksoberfläche als bauliche Veränderung der

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass alleine die Möglichkeit der intensiveren Nutzung eines Sondernutzungsrechts am Garten, selbst wenn sich an der Nutzung tatsächlich nichts ändert, ein Nachteil darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.10.2998, veröffentlicht in WuM 1998, 744; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, § 22 Rn. 95 mit Hinweis auf: BayObLG NZM 2003, 242, 243).
  • OLG Karlsruhe, 12.10.1998 - 11 Wx 49/98

    Aufsägen des Balkongeländers und Einrichtung eines Durchganges einschließlich der

    Auszug aus AG Stuttgart, 14.12.2009 - 62 C 5164/09
    In der Rechtsprechung ist zudem anerkannt, dass alleine die Möglichkeit der intensiveren Nutzung eines Sondernutzungsrechts am Garten, selbst wenn sich an der Nutzung tatsächlich nichts ändert, ein Nachteil darstellt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.10.2998, veröffentlicht in WuM 1998, 744; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, § 22 Rn. 95 mit Hinweis auf: BayObLG NZM 2003, 242, 243).
  • BGH, 13.01.2017 - V ZR 96/16

    Barrierefreiheit in Wohnungseigentumsanlagen

    bb) Nach verbreiteter Ansicht kann die erforderliche Interessenabwägung ergeben, dass ein Wohnungseigentümer einen Treppenlift, eine Rollstuhlrampe oder einen Handlauf auch ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer anbringen darf, sofern er seine Wohnung infolge einer Behinderung ohne solche Hilfsmittel nicht erreichen kann (vgl. BayObLGZ 2003, 254, 259 ff.; OLG München, NJW-RR 2005, 1324 ff. und NJW-RR 2008, 1332, 1334; LG Hamburg, NZM 2001, 767, 768; LG Karlsruhe, ZWE 2013, 37 f.; AG Hamburg, ZMR 2005, 821 ff.; AG Krefeld, WuM 1999, 590 f. [jeweils Treppenlift]; AG Bielefeld, WE 2004, 104 f.; AG Warendorf, ZWE 2015, 56 f. [jeweils Rampe]; LG Bremen, ZMR 2014, 386; LG Köln, ZWE 2012, 277, 278 f. [jeweils Handlauf]; AG Stuttgart, WuM 2012, 288, 290 f. [Türeinbau]; vgl. ferner Staudinger/Bub, BGB [2005], § 22 WEG Rn. 55, 176; Riecke/Schmid/Drabek, WEG, 4. Aufl., § 22 Rn. 80; Bärmann/Suilmann, WEG, 13. Aufl., § 14 Rn. 16; Vandenhouten in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Aufl., § 22 Rn. 110).
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